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   BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 567/99   

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https://dejure.org/2001,19046
BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 567/99 (https://dejure.org/2001,19046)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.2001 - 2 BvR 567/99 (https://dejure.org/2001,19046)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 2001 - 2 BvR 567/99 (https://dejure.org/2001,19046)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 567/99
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Auszug aus BVerfG, 14.03.2001 - 2 BvR 567/99
    Dieser in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz verlangt neben der formalen Erschöpfung des Rechtswegs, dass der Beschwerdeführer alle fachgerichtlichen Möglichkeiten genutzt hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 95, 163 [171]; stRspr).
  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 2141/06

    Verletzung des Grundrechts auf Asyl (Art 16a Abs 1 GG) durch unzureichende

    Daran fehlt es insbesondere dann, wenn der Beschwerdeführer es unterlässt, in einem Verfahren auf Zulassung der Berufung einen für maßgeblich erachteten Gesichtspunkt hinreichend substantiiert darzulegen oder die geltend gemachten Zulassungsgründe in einer dem Darlegungserfordernis genügenden Weise vorzutragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 2001 - 2 BvR 567/99 -, juris).
  • VerfGH Bayern, 20.04.2021 - 44-VI-20

    Verfassungsbeschwerde nach offensichtlich unzulässiger ablehnender Anhörungsrüge

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Beschwerdeführer es unterlässt, in einem Verfahren auf Zulassung der Berufung einen für maßgeblich erachteten Gesichtspunkt hinreichend substanziiert darzulegen oder die geltend gemachten Zulassungsgründe in einer dem Darlegungserfordernis genügenden Weise vorzutragen (vgl. BVerfG vom 14.3.2001 - 2 BvR 567/99 - juris Rn. 2; vom 12.2.2008 NVwZ-RR 2008, 643).
  • BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 764/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Anrechnung freiwilliger

    Der Beschwerdeführer hat seine Vortragsobliegenheiten im Berufungszulassungsverfahren nicht ordnungsgemäß wahrgenommen, so dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg seinen Antrag auf Zulassung der Berufung schon wegen Nichterfüllung der Darlegungsanforderungen des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO abgelehnt hat (vgl. BVerfGE 95, 96 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 14. März 2001 - 2 BvR 567/99 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Februar 2001 - 2 BvR 1794/99 -, beide juris).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2023 - LVerfG 7/22
    Daran fehlt es, wenn ein Beschwerdeführer es im Zulassungsverfahren vor einem Oberverwaltungsgericht unterlassen hat, einen maßgeblich erachteten Gesichtspunkt hinreichend substantiiert darzulegen oder die geltend gemachten Zulassungsgründe in einer dem Darlegungserfordernis genügenden Weise vorzutragen (vgl. zu § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG: BVerfG, Beschluss vom 14.03.2001 - 2 BvR 567/99 -, juris Rn. 2; BVerfG, Beschluss vom 12.02.2008 -2 BvR 2141/06 -, juris Rn. 16).
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